BFH - Beschluss vom 24.07.2003
X B 123/02
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ; ZPO §§ 182 189 418 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1571

Zustellungsvoraussetzungen; Beteiligung an PersG, Zusammenrechnung von Grundstücksgeschäften

BFH, Beschluss vom 24.07.2003 - Aktenzeichen X B 123/02

DRsp Nr. 2003/13131

Zustellungsvoraussetzungen; Beteiligung an PersG, Zusammenrechnung von Grundstücksgeschäften

1. Eine Zustellung setzt die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf, wenn in der Zustellungsurkunde die unmittelbare Aushändigung an den Adressaten beurkundet wird, es sich in Wirklichkeit aber um eine Ersatzzustellung an einen anderen Empfänger gehandelt hat.2. Einem Beteiligten an einer im Bereich des Grundstückshandels tätigen PersG ist es nicht verwehrt, in eigener Person Grundstücke im Rahmen privater Vermögensverwaltung zu verwalten und zu veräußern.3. Bei einem gewerblichen Grundstückshandel beginnt der Gewerbebetrieb i.d.R. zu dem Zeitpunkt, in dem der Stpfl. Tätigkeiten aufnimmt, die objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der Grundstücksgeschäfte gerichtet sind. Daran ändert sich nichts, wenn der Stpfl. zunächst Grundstücke in eigener Person anschafft, sich danach an einer PersG beteiligt und schließlich die Grundstücke veräußert.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ; ZPO §§ 182 189 418 Abs. 1 ;

Gründe:

Die fristgemäß begründete Beschwerde hat im Ergebnis keinen Erfolg.

1. Die am 15. November 2002 beim Bundesfinanzhof (BFH) eingegangene Beschwerdebegründung hat die zweimonatige Begründungsfrist des § 116 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gewahrt.