FG Köln - Urteil vom 22.02.2002
10 K 7501/96
Normen:
EStG § 32 Abs. 6 Satz 7 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 910

Zustimmung zur Übertragung des hälftigen Kinderfreibetrags

FG Köln, Urteil vom 22.02.2002 - Aktenzeichen 10 K 7501/96

DRsp Nr. 2002/9477

Zustimmung zur Übertragung des hälftigen Kinderfreibetrags

Die Zustimmung zur Übertragung des hälftigen Kinderfreibetrags muss nicht zwingend gegenüber dem Finanzamt erklärt werden, sie kann auch gegenüber dem anderen Elternteil formlos erfolgen, beispielsweise im Rahmen eines Unterhaltsstreitverfahrens.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 6 Satz 7 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger in den Streitjahren 1993 bis 1995 ein hälftiger Kinderfreibetrag zusteht oder ob er der Übertragung des ihm zustehenden Kinderfreibetragsanteils auf seine geschiedene Ehefrau wirksam zugestimmt hat.