SG Würzburg, vom 26.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 R 949/12
Zuweisung von Entgeltpunkten nach dem Fremdrentenrecht in der gesetzlichen RentenversicherungAnforderungen an die Einstufung einer Beschäftigung in eine Qualifikationsgruppe
LSG Bayern, Urteil vom 22.02.2017 - Aktenzeichen L 19 R 314/14
DRsp Nr. 2017/8774
Zuweisung von Entgeltpunkten nach dem Fremdrentenrecht in der gesetzlichen RentenversicherungAnforderungen an die Einstufung einer Beschäftigung in eine Qualifikationsgruppe
Die Zuordnung zu einer Qualifikationsgruppe (Anl. 13 zum SGB VI) erfolgt, wenn jemand die Qualifikationsmerkmale vollständig erfüllt und eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt hat. Auch ohne förmlichen Berufsabschluss kann aufgrund langjähriger Berufserfahrung eine höhere Qualifikationsgruppe zuerkannt werden, wenn Fähigkeiten erworben worden sind, die üblicherweise denen von Versicherten einer höheren Qualifikationsgruppe entsprechen.
1. Nach § 22 Abs. 1FRG werden diese Entgeltpunkte über § 256bSGB VI unter Heranziehung der Anlagen 13 und 14 zum SGB VI ermittelt.2. Die Zuordnung zu einer Qualifikationsgruppe erfolgt, wenn jemand die Qualifikationsmerkmale vollständig erfüllt und eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt hat.3. Dabei kann auch ohne förmlichen Berufsabschluss aufgrund langjähriger Berufserfahrung eine höhere Qualifikationsgruppe zuerkannt werden, wenn Fähigkeiten erworben worden sind, die üblicherweise denen von Versicherten einer höheren Qualifikationsgruppe entsprechen.
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