I.
Die Antragstellerin ist eine GmbH, die sich in Liquidation befindet. Der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens wurde mangels Masse durch Beschluss des Amtsgerichts X im März 1994 abgewiesen. Als Liquidator wurde der vormalige Geschäftsführer und Alleingesellschafter P bestellt.
Die gegenüber der Antragstellerin ergangenen Bescheide über den Einheitswert des Betriebsvermögens auf den 1. Januar 1989 und die Feststellung des gemeinen Werts der Anteile auf den 31. Dezember 1988 wurden bestandskräftig.
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