FG Niedersachsen - Urteil vom 27.05.1999 XII 344/98 Ki
Fundstellen:
AGS 2000, 149
EFG 1999, 905
JurBüro 2000, 537
Zuziehung eines Bevollmächtigten gem. § 77 Abs. 3 EStG
FG Niedersachsen, Urteil vom 27.05.1999 - Aktenzeichen XII 344/98 Ki
DRsp Nr. 1999/10525
Zuziehung eines Bevollmächtigten gem. § 77 Abs. 3EStG
1. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten iSv. § 77 Abs. 3EStG bzw. § 139 Abs. 3 S. 3 FGO ist bereits dann notwendig, wenn ein Rechtsanwalt oder Steuerberater irn Rahmen eines Dienstvertrages bevollmächtigt wird und eine Gebühr nach § 118 Abs. 1 Nr. 1BRAGO entstanden ist. 2. § 77 Abs. 3EStG stellt keine über den Entstehungstatbestand von Gebühren nach § 118 Abs. 1BRAGO hinausgehende weitere tatbestandliche Erfordernisse auf. 3. Der Umstand, ob ein Einspruch seitens des Bevollmächtigten begründet worden ist oder nicht ist nicht geeignet Schlüsse auf die Notwendigkeit der Hinzuziehung des Bevollmächtigten zu ziehen.
Tatbestand
Streitig ist, ob die Zuziehung der Prozeßbevollmächtigten des Klägers im Verwaltungsverfahren betreffend die Kindergeldsache i.S.d. § 77 Abs. 3EStG notwendig war.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.