I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) gab für eine Steuerberatungsgesellschaft, deren Geschäftsführer er ist, Steuererklärungen für die Jahre 1997, 1998 und 1999 ohne die jeweils dazugehörigen Jahresabschlüsse und Gewinn- und Verlustrechnungen ab. Nachdem Aufforderungen, die Steuererklärungen entsprechend zu vervollständigen, ohne Erfolg geblieben waren, drohte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) dem Kläger mit Verfügung die Festsetzung von Zwangsgeld in Höhe von je 300 DM gesondert für jedes der drei Jahre und gesondert für jeweils die Gewinn- und Verlustrechnung und den Jahresabschluss an, falls der Kläger die betreffende Unterlage nicht bis zum ... einreiche. Den Einspruch des Klägers wies das FA mit Einspruchsentscheidung vom ... zurück. Die hiergegen erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) ab.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|