BFH, Beschluss vom 22.04.2003 - Aktenzeichen VII B 211/02
DRsp Nr. 2003/10577
Zwangsvollstreckung; Anfechtungslage
Hat die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners nicht zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt, kann eine Anfechtungslage nach § 3 Abs. 1 Nr. 3AnfG a.F. auch dann gegeben sein, wenn der Vollstreckungsschuldner nicht sein ganzes Vermögen, sondern lediglich einen einzelnen Vermögensgegenstand auf den Anfechtungsgegner übertragen hat.