BFH - Beschluss vom 22.04.2003
VII B 211/02
Normen:
AnfG § 3 Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1284

Zwangsvollstreckung; Anfechtungslage

BFH, Beschluss vom 22.04.2003 - Aktenzeichen VII B 211/02

DRsp Nr. 2003/10577

Zwangsvollstreckung; Anfechtungslage

Hat die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners nicht zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt, kann eine Anfechtungslage nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 AnfG a.F. auch dann gegeben sein, wenn der Vollstreckungsschuldner nicht sein ganzes Vermögen, sondern lediglich einen einzelnen Vermögensgegenstand auf den Anfechtungsgegner übertragen hat.

Normenkette:

AnfG § 3 Abs. 1 Nr. 3 ;

Gründe: