Zweckbetrieb; Telefon; Altersheim; Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; Entgeltliche Überlassung - Entgeltliche Überlassung von Telefonen im Altersheim als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
FG Hessen, Urteil vom 16.05.2008 - Aktenzeichen 4 K 2905/06
DRsp Nr. 2008/23575
Zweckbetrieb; Telefon; Altersheim; Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; Entgeltliche Überlassung - Entgeltliche Überlassung von Telefonen im Altersheim als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
1. Die entgeltliche Überlassung von Telefonen an die Bewohner eines Altersheims stellt keinen steuerbegünstigten Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 1 AO dar.2. Bei Einrichtungen nach dem Beispielkatalog des § 68AO ist die Prüfung der Zweckbetriebvoraussetzungen nach § 65AO nur dann überflüssig, wenn es sich bei der wirtschaftlichen Betätigung um Leistungen handelt, die unmittelbar der Zweckerfüllung nach dem Satzungszweck dienen.3. Der Umstand, dass der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb die Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke erleichtert und ihnen dienlich ist, führt nicht zur unmittelbaren Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die entgeltliche Überlassung von Telefonen an die Bewohner eines Altenheims einen steuerbegünstigten Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 1 AO darstellt.
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