Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 23.02.2021 -
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen einer Kündigungsschutzklage über die nachträgliche Klagezulassung.
Die 48-jährige Klägerin ist seit dem 15.05.2014 bei der Beklagten als Steuerfachangestellte beschäftigt. Ihr durchschnittliches monatliches Bruttogehalt beträgt inklusive aller Zulagen ca. 3.950,00 EUR. Bei der Beklagten sind mehr als zehn Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Tätigen beschäftigt. Dem Arbeitsverhältnis liegt der schriftliche Arbeitsvertrag vom 10.11.2014 (Bl. 3 ff. d. A.) zugrunde.
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