Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 19.12.2019 - Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund einer arbeitgeberseitigen außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung in der Probezeit sein Ende gefunden hat, oder aber nicht, sowie darüber, ob der Kläger die Weiterbeschäftigung von der Beklagten verlangen kann.
I. II. III. IV. V.
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