FG Hamburg - Urteil vom 09.01.2018
1 K 196/16
Normen:
HmbZWStG § 2 Abs. 5 Buchst. c; BMG § 21; BMG § 22;

Zweitwohnungssteuer: Befreiung eines Verheirateten von Zweitwohnungsteuer bei beruflicher Veranlassung der Nebenwohnung

FG Hamburg, Urteil vom 09.01.2018 - Aktenzeichen 1 K 196/16

DRsp Nr. 2023/311

Zweitwohnungssteuer: Befreiung eines Verheirateten von Zweitwohnungsteuer bei beruflicher Veranlassung der Nebenwohnung

1. Für die Befreiung eines Verheirateten von der Zweitwohnungsteuer gem. § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG für eine überwiegend aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung kommt es für die Frage, ob die gemeinsame Wohnung die Hauptwohnung ist und außerhalb des Gebietes der Freien und Hansestadt Hamburg liegt, auf das Vorliegen einer gemeinsamen Wohnung als Hauptwohnung im Sinne des BMG und damit auf die melderechtlichen Verhältnisse an.2. Es kommt daher nicht allein darauf an, ob der gemeinsame Lebensmittelpunkt der Ehegatten außerhalb des Gebietes der Freien und Hansestadt Hamburg liegt.

Normenkette:

HmbZWStG § 2 Abs. 5 Buchst. c; BMG § 21; BMG § 22;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger gemäß § 2 Abs. 5 Buchst. c des Hamburgischen Zweitwohnungsteuergesetzes (HmbZWStG) von der Zweitwohnungsteuer befreit ist.

Der Kläger ist mit Hauptwohnung in A, X-Straße gemeldet und wohnt dort in einem Einfamilienhaus. Wegen seiner beruflichen Tätigkeit in Hamburg bewohnt er eine Eigentumswohnung in Hamburg, Y-Straße, in der er seit 01.09.2009 mit Nebenwohnung gemeldet ist. Die Wohnung ist 58 m2 groß und wurde zum 01.12.1988 bezugsfertig.