I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Mieter einer von ihnen genutzten Wohnung in Hamburg und dort mit Nebenwohnung gemeldet. Die Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus. Sie verfügt über einen fensterlosen Waschraum mit Badewanne und Waschbecken, der über ein in der Decke befindliches Abluftgitter und einen Abluftschacht entlüftet wird.
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