FG Hamburg, Urteil vom 07.07.2006 - Aktenzeichen 7 K 55/05
DRsp Nr. 2006/24624
Zweitwohnungsteuer bei tatsächlicher Nebenwohnung
Kein Absehen von der Erhebung der Zweitwohnungsteuer, wenn eine aus beruflichen Gründen gehaltene Zweitwohnung tatsächlich und nicht nur wegen der melderechtlichen Bestimmungen Nebenwohnung ist.
Normenkette:
HmbZwStG § 1 § 2 Abs. 1 § 2 Abs. 4 ;
Tatbestand:
Die Klägerin wendet sich gegen die Festsetzung von Zweitwohnungsteuer.
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