Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung von Zweitwohnungsteuer für die Jahre 2002 bis 2004.
Der Kläger ist Eigentümer einer Wohnung in der X-Straße in Hamburg. Die Wohnung ist nach Angaben des Klägers 50 qm groß und mit einem Bad ausgestattet. Sie befindet sich in einem vor 1918 errichteten Gebäude. Seit dem 14.4.1989 ist er mit Nebenwohnung unter dieser Anschrift gemeldet.
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