FG Hamburg - Urteil vom 05.02.2020
3 K 233/19
Normen:
HmbZWStG § 2 Abs. 3 S. 1;

Zweitwohnungsteuerpflicht von innerhalb einer Mietwohnung belegenen Kanzleiräumen

FG Hamburg, Urteil vom 05.02.2020 - Aktenzeichen 3 K 233/19

DRsp Nr. 2022/6849

Zweitwohnungsteuerpflicht von innerhalb einer Mietwohnung belegenen Kanzleiräumen

Innerhalb einer Mietwohnung belegene Kanzleiräume, die zwar räumlich von den Wohnräumen abgegrenzt sind, aber keinen eigenen Zugang zum Hausflur haben, bilden mit den Wohnräumen eine einheitliche Wohnung im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 HmbZWStG.

Normenkette:

HmbZWStG § 2 Abs. 3 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Zweitwohnungsteuerpflicht von Kanzleiräumen.

Der Kläger und seine Ehefrau hatten bis zum 31. Dezember 2018 ihren ersten Wohnsitz in A. Ab dem ... Oktober 2015 waren sie unter der Adresse X-Straße ... in ... Hamburg mit einer Nebenwohnung gemeldet.