FG Hessen - Urteil vom 18.10.2022
5 K 914/21
Normen:
GrEStG § 6a;

Zwingende Wahrung der Vorbehaltensfrist bei Einbringung einer Beteiligung an einer grundbesitzenden KG in eine bestehende Vorrats-GmbH

FG Hessen, Urteil vom 18.10.2022 - Aktenzeichen 5 K 914/21

DRsp Nr. 2023/10028

Zwingende Wahrung der Vorbehaltensfrist bei Einbringung einer Beteiligung an einer grundbesitzenden KG in eine bestehende Vorrats-GmbH

Orientierungssätze: Bei Einbringung einer Beteiligung an einer grundbesitzenden KG in eine bestehende Vorrats-GmbH ist die Vorbehaltensfrist zwingend zu wahren.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GrEStG § 6a;

Tatbestand

Die Klägerin ist eine GmbH und Co. KG, an der neben einer nicht am Gesellschaftsvermögen beteiligten Komplementär-GmbH insgesamt sieben Gesellschafter als Kommanditisten mit Kommanditanteilen zwischen 27,5 % und 7,5 % beteiligt waren. Die Klägerin verfügte über diversen Grundbesitz in der Gemarkung ..., Amtsgericht ...-Grundbuch von... Blatt ....

Die Kommanditisten - allesamt natürliche Personen - erwarben am ... jeweils eine eigene Vorrats-GmbH, und zwar die A (erste bis siebte) Unternehmensverwaltung GmbHs, wobei jeder Kommanditist Alleingesellschafter seiner GmbH war.