Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung von Umzugskosten als Werbungskosten.
Zum 01.09 1998 verlegte der Kläger seinen Arbeitsplatz von Hannover nach Hamburg. Mit Vertrag vom 04.03.1999 kauften die Kläger zu einem Kaufpreis von 690.000 DM in Hamburg ein Eigenheim, das zum 15.07.1999 übergeben werden sollte (Eigenheimzulagenakte).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|