FG Hamburg - Urteil vom 13.03.2000
II 475/99
Normen:
AO § 42 ;

Zwischenschaltung des Ehepartners in ein Mietverhältnis über gewerbliche

FG Hamburg, Urteil vom 13.03.2000 - Aktenzeichen II 475/99

DRsp Nr. 2001/1740

Zwischenschaltung des Ehepartners in ein Mietverhältnis über gewerbliche

Zum Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts beim Zusammenwirken von Eheleuten bei der Anmietung von Apothekenräumen.

Normenkette:

AO § 42 ;

Tatbestand:

Streitig ist im Kern, ob im Zusammenhang mit der Anmietung von Apothekenräumen ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts vorliegt.

Der 1947 geborene Kläger ist seit 1971 mit seiner 1950 geborenen Ehefrau E verheiratet; aus der Ehe sind zwei 1975 und 1978 geborene Kinder hervorgegangen.

Der Kläger ist Apotheker; er betreibt seit vielen Jahren selbständig eine Apotheke, für die er im Streitjahr 1991 einen Gewinn in Höhe von ... Tsd. DM erklärte. Die Ehefrau des Klägers ist pharmazeutisch-technische Assistentin; sie ist in der Apotheke angestellt und erzielt daraus Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Seit 1983 betrieb der Kläger seine Apotheke in dem Gebäude X-Weg A. Er hatte die Räumlichkeiten mit Mietvertrag vom ...1983 auf 10 Jahre fest mit zweimaliger Verlängerungsoption von jeweils 5 Jahren zum Mietpreis von 30 DM pro qm angemietet; zugleich hatte er weitere Räumlichkeiten in dem Gebäude angemietet, die er zum Betriebe von Arztpraxen weitervermietete. Auf die Verträge wird Bezug genommen.