Der Rechtsstreit wird an das Oberlandesgericht Düsseldorf - Vergabesenat - verwiesen.
Im Übrigen wird die weitere Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 17. August 2018 als unzulässig verworfen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des weiteren Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf 6071,38 Euro festgesetzt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|