BFH - Beschluß vom 25.02.2002
X B 84/01
Normen:
AO § 173 Abs. 1 ; FGO § 115 Abs. 2 § 116 Abs. 3 S. 3 ;

Zwischenurteil; objektive Unrichtigkeit einer Rückstellung

BFH, Beschluß vom 25.02.2002 - Aktenzeichen X B 84/01

DRsp Nr. 2002/14633

Zwischenurteil; objektive Unrichtigkeit einer Rückstellung

1. Die Zulässigkeit eines Zwischenurteils betrifft zwar die Grundordnung des Verfahrens; selbst deren Verletzung ist aber im Verfahren der NZB ohne Rüge nicht zu prüfen. 2. Die objektive Unrichtigkeit einer vom Stpfl. gebildeten Rückstellung verletzt seine Pflicht zur richtigen, vollständigen und deutlichen Darstellung des steuererheblichen Sachverhaltes. Hat der Stpfl. selbst seine Steuererklärungspflicht nicht in zumutbarem Umfang voll erfüllt, kann er sich auf eine Verletzung der Ermittlungspflicht seitens des FA nicht berufen; eine verbösernde Steuerfestsetzung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ist dann nicht ausgeschlossen.

Normenkette:

AO § 173 Abs. 1 ; FGO § 115 Abs. 2 § 116 Abs. 3 S. 3 ;