(Kurzurteil gem. § 105 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung - FGO -)
I.
Der ledige Kläger gehörte der Römisch-Katholischen Kirche an. Er trat am 17. April 2001 aus. Der Beklagte (das Kirchensteueramt -
Der gegen den KiSt-Bescheid eingelegte Einspruch blieb erfolglos (s. die Einspruchsentscheidung -EE- vom 3. Juli 2002, Bl. 4 f. KiSt-Akte).
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