Entschädigung für dienstbegleitende Lehrtätigkeit eines Finanzbeamten nicht steuerfrei
FG Berlin, Urteil vom 22.08.1986 - Aktenzeichen III 18/85
DRsp Nr. 2002/17077
Entschädigung für dienstbegleitende Lehrtätigkeit eines Finanzbeamten nicht steuerfrei
Eine Lehrentschädigung, die ein Finanzbeamter für die Durchführung von dienstbegleitenden Lehrveranstaltungen erhält, ist nicht nach § 3 Nr. 26 EStG einkommensteuerfrei.
Tatbestand:
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