OLG München - Beschluß vom 09.12.1992 (12 WF 1167/92)
Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 99, Abs. 2, 567, 569, 577 ZPO) und hat in der Sache Erfolg. Entgegen den Ausführungen des Familiengerichts liegen die Voraussetzungen einer Kostenentscheidung nach § 93 ZPO [...]