FG Baden-Württemberg - Urteil vom 05.05.1993 (5 K 134/91)
TATBESTAND: Streitig ist bzw. war, ob die Klägerin (Klin) bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 1986/87 ein oder zwei Gold-Options-Geschäfte getätigt hatte, ob sie zum Bilanzstichtag eine Rückstellung für drohende [...]