FG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.06.1994 (5 K 57/92)
TATBESTAND: Streitig ist, in welcher Höhe eine Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gebildet werden darf. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin (Klin), einer GmbH, ist der Handel mit . . . einschließlich Zubehör [...]