Geldleistung eines GmbH-Gesellschafters an die Gesellschaft ohne Zweckbestimmung und Tilgung der Einlagenschuld
OLG Hamburg, Urteil vom 15.04.1994 - Aktenzeichen 11 U 237/93
DRsp Nr. 2004/4625
Geldleistung eines GmbH-Gesellschafters an die Gesellschaft ohne Zweckbestimmung und Tilgung der Einlagenschuld
»1. Führt der Gesellschafter einer GmbH dieser Geldmittel zu, so wird dadurch eine noch bestehende Einlageschuld des Gesellschafters nicht erfüllt, wenn der Gesellschafter sowie die Gesellschaft bei der Zuführung der Mittel davon ausgehen, daß der Gesellschafter eine Einlage bereits bei früherer Gelegenheit erbracht habe.2. Bleibt die Zweckbestimmung einer vom Gesellschafter an die GmbH erbrachten Zahlung offen, so kann der Gesellschafter der Zahlung nicht nachträglich die Zweckbestimmung einer Leistung auf eine noch ausstehende Einlage geben, wenn der gezahlte Betrag sich nicht mehr in der freien Verfügung der Gesellschaft befindet.«