Durch Urteil des Amtsgerichts - Schöffengericht - Saarbrücken vom 19. August 1993 wurden die Angeklagten jeweils wegen fortgesetzter gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von je zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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