FG Baden-Württemberg - Urteil vom 08.11.1996 (9 K 46/93)
Streitig ist der Abzug von Aufwendungen, die der Kläger als Arbeitslohn an den Beigeladenen, seinen Sohn, gezahlt haben will, als Betriebsausgaben. Der Kläger erzielte in den Veranlagungszeiträumen 1987 bis 1989, den [...]