Der Kläger ist ein Lohnsteuerhilfeverein, der unter anderem in Chemnitz und Umgebung Beratungsstellen unterhält. Der Beklagte ist in C und in D als Steuerberater tätig. Er veröffentlichte in den Ausgaben des 'A [...]
Der klagende Lohnsteuerhilfeverein wendet sich mit einem auf § 1 UWG, § 57a StBerG gestützten Unterlassungsanspruch gegen die - als übermäßig beanstandete - Größe des von der Beklagten benutzten Praxisschildes. Die [...]
OLG Dresden - Urteil vom 18.11.1997 (14 U 2426/96)