OLG Köln - Urteil vom 20.06.1997 (19 U 236/96)
Die zulässige Berufung des Klägers hat Erfolg. Sein Gebührenanspruch (§ 611 BGB) ist in vollem Umfang begründet. 1. Daß der Beklagte die jetzt vom Kläger vorgelegten Gebührenrechnungen (Bl. 62 ff. d.A.) erhalten hat, [...]