OLG Nürnberg - Urteil vom 26.08.1997
3 U 2609/97
Normen:
UWG § 1, StBerG § 57 a ;
Fundstellen:
AnwBl 1998, 534
MDR 1998, 684
OLGReport-Nürnberg 1998, 77
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 4413/97

Zeitungsanzeige eines Steuerberaters als berufswidrige Werbung

OLG Nürnberg, Urteil vom 26.08.1997 - Aktenzeichen 3 U 2609/97

DRsp Nr. 1998/3538

Zeitungsanzeige eines Steuerberaters als berufswidrige Werbung

»Eine auffällige, eine bestimmte Werbebotschaft enthaltende Zeitungsanzeige eines Steuerberaters ist in ihrer Form zumindest dann berufswidrige Werbung im Sinne von § 57a StBerG, wenn aufgrund ihrer Gestaltung davon auszugehen ist, daß sie von einem professionellen Werbegrafiker mit dem Ziel entworfen wurde, nicht nur die Aufmerksamkeit der Leser zu erregen, sondern diesen auch ein bestimmtes Image des werbenden Steuerberaters zu vermitteln.«

Normenkette:

UWG § 1, StBerG § 57 a ;

Tatbestand und Entscheidungsgründe:

I.

Gemäß § 543 Abs. 1 ZPO wird von der Darstellung des Tatbestandes abgesehen. Es wird daher insoweit auf die Gründe des angefochtenen Ersturteils und die in der Berufungsinstanz gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.

II.

Die zulässige Berufung der Antragstellerin gegen das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 16. Juli 1997 ist begründet. Die Antragsgegner sind gemäß § 57 a StBerG i.V.m. § 1 UWG verpflichtet, die Schaltung der beanstandeten und im Tenor wiedergegebenen Zeitungsanzeige zu unterlassen.