OLG Stuttgart - Urteil vom 10.06.2002 (1 Ss 185/02)
I. Das Amtsgericht Stuttgart hat den Angeklagten wegen Steuerhehlerei in 20 Fällen zu der Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30,00 EURO, insgesamt also 1.800,00 EURO verurteilt. Es hat festgestellt: Von Herbst [...]