Die Einkommensteuer 2000 wird unter Änderung des Einkom-mensteuerbescheides vom 6. Januar 2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16. April 2003 auf 1.039,46 Euro (2.033,00 DM) festgesetzt. Die Umsatzsteuer 2000 wird unter Änderung des Umsatzsteuerbescheides vom 6. Januar 2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16. April 2003 auf 14.616,81 Euro (28.588,00 DM) festgesetzt.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der Urteilsgebühr, die der Beklagte zu tragen hat.
Der Streitwert beträgt 6.731,00 Euro.
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