OLG Köln - Urteil vom 10.04.2003 (8 U 75/02)
I. Der Kläger macht gegenüber den Beklagten aus eigenem Recht und aufgrund einer Einziehungsermächtigung seiner Ehefrau Schadensersatz in Höhe von 85.679,99 EURO (= 167.575,49 DM) geltend wegen angeblicher [...]