FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.11.2004 (2 K 1431/03)
Die Kläger sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute. Der Kläger erzielt u. a. Einkünfte aus dem selbständigen Betrieb einer Presse- bzw. Werbeagentur, in deren Rahmen er Haus- und Hotelprospekte, Kataloge, [...]