OLG Thüringen - Urteil vom 04.02.2004
2 U 657/03
Normen:
StBerG § 34 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Gera, vom 27.05.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 2 HKO 304/02

Begriff der weiteren Beratungsstelle i.S. von § 34 Abs. 2 StBerG

OLG Thüringen, Urteil vom 04.02.2004 - Aktenzeichen 2 U 657/03

DRsp Nr. 2011/3179

Begriff der weiteren Beratungsstelle i.S. von § 34 Abs. 2 StBerG

Ein von einem Steuerberater außerhalb seiner beruflichen Niederlassung unterhaltenes Büro stellt sich als weitere Beratungsstelle i.S. von § 34 Abs. 2 StBerG dar, wenn die Räume in das Branchenverzeichnis "Gelbe Seiten" aufgenommen worden sind und das Klingelschild den Hinweis "Steuerberater" enthält.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Gera vom 27.05.2003, Az. 2 HKO 304/02 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Urteilstenor zu Ziff. 1 klarstellend wie folgt gefasst wird: