Die Beteiligten streiten darum, ob die Beigeladene zu Ziff. 1 in den Jahren 1994 bis 1999 eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt hat und deshalb in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und in der Rentenversicherung versicherungsfrei war.
Der Kläger war bis zum 24.08.2003 Geschäftsführer der Fa. HWT W. H. GmbH. Hierbei handelte es sich um eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Durch Verschmelzungsvertrag vom 25.08.2003 wurde die HWT W.-t. H. GmbH D. & Partner mit dem Kläger, der alleiniger Gesellschafter war, durch Aufnahme verschmolzen.
In der Firma war seit 1975 u.a. die 1945 geborene Ehefrau des Klägers als Bürohilfe beschäftigt. Ihr Entgelt belief sich 1994 auf 6.720,-- DM, 1995 auf 6.920,-- DM, 1996 auf 7.080,-- DM, 1997 auf 7.320,-- DM, 1998 auf 7.440,-- DM und 1999 auf 7.530,-- DM.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|