OLG Karlsruhe - Urteil vom 24.03.2005
14 U 87/02
Normen:
BGB § 249 ; BGB § 276 ; BGB § 611 ; BGB § 675 ; StBerG § 33 ; StBerG § 57 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BRAK-Mitt 2005, 260
DStRE 2005, 979
OLGReport-Karlsruhe 2005, 643
Vorinstanzen:
LG Freiburg, vom 10.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 160/01

Steuerberaterhaftung; Grenzen der Pflicht zum Hinweis auf steuergünstige Gestaltungsmöglichkeiten (hier: Zwei-Konten-Modell)

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.03.2005 - Aktenzeichen 14 U 87/02

DRsp Nr. 2005/9823

Steuerberaterhaftung; Grenzen der Pflicht zum Hinweis auf steuergünstige Gestaltungsmöglichkeiten (hier: Zwei-Konten-Modell)

»1. Der Steuerberater ist nicht verpflichtet, ihm zwar bei Gelegenheit des erteilten Auftrags bekannt gewordene, zu der von ihm übernommenen Aufgabe aber in keiner unmittelbaren Beziehung stehende Vorgänge dahin zu untersuchen, ob sie Veranlassung zu Belehrungen, Ratschlägen oder Hinweisen gegenüber dem Mandanten geben. 2. Ein mit der Erstellung der privaten Steuererklärungen und der Bilanzen für den Gewerbebetrieb beauftragter Steuerberater schuldet keine ungefragte Beratung zu Fragen der steuergünstigsten Gestaltung der wirtschaftlichen Angelegenheiten des Mandanten (hier: Hinweis auf das Zwei-Konten-Modell). 3. Eine vertragliche Nebenpflicht des Steuerberaters, seinen Mandanten vor Schaden zu bewahren und auf für ihn offen zutage liegende Fehlentscheidungen hinzuweisen, führt nicht zu einer Hinweispflicht auf solche Steuermodelle, die - wie das Zwei-Konten-Modell - nicht generell, sondern nur bei besonderen Fallkonstellationen und bei besonderer Vorgehensweise des Steuerpflichtigen zu Steuervorteilen führen. 4. Mit der uneingeschränkten Anerkennung des Zwei-Konten-Modells durch Finanzämter und Finanzgerichte war erst ab Anfang 1996 zu rechnen.