Auf die Beschwerde des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 29.07.2005 -
Der Streitwert wird für das Verfahren und für den Vergleich vom 29.07.2005 auf 18.180,00 EUR und für den Einigungsmehrwert auf 6.060 EUR festgesetzt.
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