LSG Hessen - Beschluss vom 21.08.2006 (L 1 KR 366/02)
I. Die Beteiligten streiten über eine Beitragsnachforderung der Beklagten in Höhe von 9.337,12 DM (4.773,99 Ç). Die Klägerin betreibt ein Gebäude- und Industriereinigungsunternehmen. Der Beigeladene zu 4. war von ihr [...]