OLG Hamm - Beschluss vom 03.11.2006 (25 U 40/06)
Die Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg im Sinne des § 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit zunächst gemäß § 522 Abs. 1 S. 3 ZPO auf den Hinweis der Senatsvorsitzenden vom 09. August [...]