OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 22.08.2006 (8 B 1344/06)
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. Mai 2006 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das [...]