Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Ansprüche der klagenden Arbeitgeberin gegen die beklagte ehemalige Arbeitnehmerin wegen wettbewerbswidriger Handlungen.
Die Beklagte war als angestellte Steuerberaterin seit dem 01.04.2004 aufgrund schriftlichen Anstellungsvertrages (Bl. 23 ff. d. A.)für die Steuerberatersozietät V & W tätig. In dem Arbeitsvertrag hieß es unter § 11 Wettbewerbsverbot:
"1. Die Steuerberaterin verpflichtet sich, ihre ganze Arbeitskraft nach bestem Können der Sozietät zur Verfügung zu stellen und für die Dauer des Anstellungsverhältnisses keine Nebentätigkeit auszuüben.
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