Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 16. Juni 2010 -11 L 544/10- wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- EUR festgesetzt.
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