OLG Celle - Beschluss vom 05.11.2012 (10 UF 246/12)
1. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Gebührenstufe bis 19.000 € festgesetzt. 2. Die Beteiligten werden gemäß § 117 Abs. 3 FamFG darauf hingewiesen, daß der Senat beabsichtigt, über die [...]