Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 26.03.2012 werden der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Neubrandenburg vom 12.03.2012, Az:
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 823,46 €.
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