OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 21.09.2012 (19 E 1116/11)
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über die Beschwerde durch den [...]