Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 17. April 2013 - 5 Ca 58/13 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
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