LSG Bayern - Urteil vom 12.11.2014 (L 4 KR 409/13)
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 5. September 2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten beider Rechtszüge sind nicht zu erstatten. III. Die [...]