FG Saarland - Urteil vom 07.12.2016 (2 K 1072/14)
Unter Änderung des Haftungsbescheids vom .... in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ... wird die Haftungsschuld auf x.xxx € festgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des [...]